News

Wer bezahlt meine Fahrerkarte?

Von Reinhard Assmann, (Kommentare: 0)

Es sind wieder einige Fragen bei uns zum Thema der Fahrerkarte eingegangen, bei denen es sich immer darum dreht wer die Kosten der Fahrerkarte zu tragen hat.

Folgendes dazu: Diese Frage ist schon seit 2007 vor dem Bundesarbeitsgericht geklärt worden wohl aber in Vergessenheit geraten. Damals hatte ein Kollege bei einem Transportunternehmen seinen Arbeitgeber aufgefordert das dieser die Kosten der Fahrerkarte zu tragen hätte.

Weiterlesen …

Wenn sich die Nebelschwaden vom 1. Mai verzogen haben!

Von Reinhard Assmann, (Kommentare: 0)

Nachdem nun der 1. Mai vorbei ist und sich die Rauchschwanden des Gewerkschaftlichen Feuerwerks gelegt haben. Ergibt sich die Gelegenheit, zu reflektieren, was von den selbsternannten Alleinvertretern der Arbeitnehmerschaft, spricht den DGB-Gewerkschaften, speziell der Verdi, auf die Arbeitnehmer abgelassen wurde und wird.

Weiterlesen …

Arbeitsmangel = Zwangsurlaub ?

Von Ralf Vüllings, (Kommentare: 0)

Kann der Arbeitgeber bei Arbeitsmangel „so einfach den Zwangsurlaub“ bestimmen?
Immer wieder hören wir von unseren Mitgliedern das der Arbeitgeber bei Auftragsmangel den
Fahrern einen oder mehrere Tage „Zwangsurlaub“ anweist.
Zu diesem Thema folgende Hinweise:
Der Arbeitgeber ist Verpflichtet den Arbeitnehmern die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Die
Vereinbarung kann in schriftlicher Form vollzogen sein aber auch mündlich oder per Handschlag!
Es stellt sich die Frage kann der Arbeitgeber wirksam vereinbaren ,dass der Arbeitnehmer für diesen
Zeitraum unbezahlten Urlaub erhält.

Weiterlesen …

Vorzeitiger Renteneintritt & Abfindung?

Von Ralf Vüllings, (Kommentare: 0)

Sollte es (was wir natürlich nicht hoffen) zu einer betriebsbedingten Kündigung kommen, so kann es geschehen das die Abfindungen für Ältere geringen ausfallen!

Das ergab eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts in Nürnberg ( Az: 8 Sa  164/22 ) .

In dem dort zugrunde liegenden Fall verhandelte ein Betriebsrat mit dem Arbeitgeber über einen aufzustellenden Sozialplan aufgrund eines größeren Personalabbaus. Die anvisierten Abfindungen der betroffenen Arbeitnehmer nach der Dauer der Betriebsangehörigkeit und der Höhe der Gehälter berechnet. Für Ältere unter den Beschäftigten ab dem 62. Lebensjahr sah der Sozialplan allerdings eine gekürzte Abfindung vor.

Weiterlesen …