Personentransport & Unfall mit Personenschaden.
von Tuncay Öztunc (Kommentare: 0)
Es ist vielen Außenstehenden leider nicht bewusst wie schwer der Beruf als Berufskraftfahrer im Personentransport in der Realität ist. Und kommt es dann dabei zu einem Unfall, bei dem ein Fahrgast zu Schaden kam, wird es „Extrem“ für das Fahrpersonal. Anders als beim Gütertransport wird die notwendige Aufmerksamkeit durch äußere Faktoren allzu oft negativ beeinflusst.
In diesem zugrunde liegenden Fall vollzog der Fahrer eines Busses eine Vollbremsung kurz vor einer angesteuerten Haltestelle in Lübeck. Die Notbremsung wurde getätigt, weil der Busfahrer beim Linksabbiegen eine Fußgängerin leider übersehen hatte. Die 82-jährige Dame, die auch die Klägerin in diesem Fall war, war aber schon hier im Kreuzungsbereich aufgestanden und hielt sich im Mittelbereich an einer Haltestange fest wie wir es oft im Alltag sehen können und dann kam es ach schon zu dem Unfall, und die klagende Frau zog sich Verletzungen zu.
Das zuerst angerufene Landgericht wies die Klage der Frau gegen den Busfahrer – Kollegen ab. Das änderte sich dann vor dem Oberlandesgericht.
Denn das Oberlandesgericht entschied zu Gunsten der Klägerin. Es erkannte eine hälftige Haftungsverteilung in diesem Fall an. Es sei der Klägerin zwar eine erkennbare Mitschuld anzulasten, denn gerade ein Fahrgast in diesem fortgeschrittenen Alter müsse sich mit beiden Händen an der Haltestange festhalten. Und es ist gerade im Stadtverkehr stets mit plötzlichen Bremsmanövern zu rechnen. Trotzdem ist in diesem zugrunde liegenden Fall zu berücksichtigen, dass dem Busfahrer ein anzulasten ist das er gegen § 9 Abs. 3 StVo verstoßen hat. Die vollzogene Vollbremsung ist als schuldhaft zu bewerten. Dennes liege damit kein normaler Bremsvorgang vor, wie er normalerweise üblich ist.
Quelle: Schleswig- Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25.04.2023
7 U 125/22
An alle unseren Kollegen und auch den vielen Fahrerinnen im Linienverkehr, wir Danken euch für eure starken Leistungen und wünschen euch immer eine gute Heimkehr. Eure Fachgewerkschaft GTL