Artikel 12 der 561/2006/EG Neuvorschlag!
Artikel 12 der 561/2006/EG Neuvorschlag !
In Artikel 12 werden folgende Absätze angefügt :
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Assi´s Kolumne
Es kommen einem nach langem Grübeln doch Fragen auf, die irgendwie einmal eine Antwort erhalten müssen, die auch Menschen verstehen die nicht Theologie bei der EKD oder irgendwelche „Orchideenfächer“ angeblich studiert haben.
Wir hatten schon im Vorfeld einige Bedenken gegen die neuen Regelungen die für uns im sogenannten „Europa Parlament „zur Abstimmung anstehen. Und siehe da wir fühlen uns bestätigt. Kritisieren gibt aus der Sicht des Fahrpersonals müssen wir das in mehreren Publikationen vorstellen.
Am Montag dieser Woche hat der Verkehrsausschuss des EP den Straßengüterverkehr gewaltig reformiert. Dieser sogenannte „Mobilitätspakt „soll nach der, Inkraftsetzung durch das EP und der anschließenden Umsetzungen in den Mitgliedsstaaten der EU gewünschte und angestrebte Verbesserungen für das Fahrpersonal bringen. So kommentierte es eine Abgeordneten Gruppe in den Medien.
Hier ist schon einmal Klärungsbedarf! Was hat es denn an „Verbesserungen, für uns gegeben? Und Frage 2. Wird das wieder so ausgehen wie bei der Inkraftsetzung der 561/2006/ EG und dem Artikel 8? Also mehr als 10 Jahre bis diese „Berliner Republik „es schaffte das Übernachtungsverbot von mehr als 24 also die 45 Stunden Wochenruhezeit zu verbieten?
Kommt uns bekannt vor oder nicht?
Was war der Hintergrund der Klage eines polnischen Arbeitnehmers? Der Vater zweier Töchter die in Polen nach wie vor Leben, war von seinem polnischen Arbeitgeber nach Deutschland gesandt worden. Hier richtete er seinen Wohnsitz ein. 2016 bewilligte die Familienkasse in Deutschland dem Kläger nun rückwirkend ab 2015 für beide Kinder das entsprechende Kindergeld in voller Höhe.