Versagen des Kabotage – Systems auf Kosten der Fahrer?

von Reinhard Assmann (Kommentare: 0)

Die Fachgewerkschaft GTL hat schon vor einiger Zeit darauf hingewiesen, dass es einige für jeden Interessierten sichtbar ist, dass die sogenannten Kabotage -Regelungen höchstens in der Theorie bestand haben.

Es ist nach unglaublich vielen Rückmeldungen von Kollegen aber auch Kolleginnen festzustellen, dass diese Regelungen massiv unterlaufen, ja geradezu in die Lächerlichkeit gestellt werden. Allzu Oft wurde und wird festgestellt, dass bestimmte Großunternehmen aus den Östlichen Nachbarländern ihre Fahrzeuge über Monate hinweg in den anderen Ländern agieren lassen.

Sie Vagabundieren von Rasthöfen über Industriegebieten, sie übernachten gegen die Vorgaben des Artikel 8 widrig zu lange in den Fahrzeugen und sie verlassen fast nie die Länder mit den eingesetzten Nutzfahrzeugen! Stellt sich am Ende nur noch die Frage, wer kontrolliert eigentlich die Vorgesehene Einhaltung des jeweiligen Mindestlohns für das dabei eingesetzte Fahrpersonal?

Wir haben erhebliche Zweifel das dieses ausreichend geschieht!

Kabotage Gesetz, § 17a ist für die Fachgewerkschaft GTL, die manifestierte Gutgläubigkeit der Politik ohne jeglichen Realitätssinn der die Existenz des eigenen Wirtschaftszweigs im Transportwesen.

(2) Ein Güterkraftverkehrsunternehmer, der weder Sitz noch Niederlassung in Deutschland hat, darf im Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung nach Deutschland nach der ersten teilweisen oder vollständigen Entladung der Güter bis zu drei Kabotage Beförderungen mit demselben Fahrzeug durchführen. Die letzte Entladung, bevor Deutschland verlassen wird, muss innerhalb von sieben Tagen nach der ersten teilweisen oder vollständigen Entladung erfolgen.

Wir bezweifeln nicht unbegründet bestätigt von vielen unserer Mitglieder die als Fahrpersonal eingesetzt sind, aber auch von unseren Mitgliedern in der Lager-Wirtschaft, die feststellen das diese Fahrzeuge über Wochen hinweg ihre Läger anfahren, die Wirksamkeit, die bei der Inkraftsetzung dieses Gesetzes zugrunde lagen, noch der jetzigen Realität entsprechen!

 

Wir fordern dieses Gesetz mit seinen negativen Folgen für die Transportwirtschaft und die massiven sozialen Probleme für das Fahrpersonal der Deutschen Unternehmen, aber auch für das eingesetzte Fahrpersonal der Mitbewerber aus dem Bereich der Kabotage Transporte neu zu justieren!

Es muss aus unserer Sicht so gestaltet werden das nur noch eine Kabotage fahrt erlaubt sein darf. Dieses sollte in einem maximalen Zeitraum von 2 Tagen möglich sein.

Frachtvermittler müssen zur Haftung in voller Höhe herangezogen werden, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden, oder aber die vorgeschriebenen Mindestlöhne nicht im vollen Umfang dem eigesetzten Fahrpersonal zugutekommen.  

Fahrzeugen und dem eingesetzten Fahrpersonal das nachweislich länger bis zwei Wochen nicht am Standort oder am Wohnort im Heimatland waren, sollte man aus sozialen Gründen die Kabotage Erlaubnis generell entziehen, denn gerade das Fahrpersonal hat ein Anrecht auf Familienleben neben dem Fahrerhaus!

Wir sehen uns in unseren Forderungen, auch als Schützer der Fahrer jener Speditionen, die allen bekannt sind, die über viel zu lange Zeiträume durch die EU fahren lassen.

Und wer mit offenen Augen sehen, will was die traurige Realität ist, der sieht es wieder einmal, wie Fahrer bestimmter Speditionen aus dem Baltikum oder dem Osten hier Rastanlagen besetzen, um zu streiken.

Denn was ist geschehen? Das, was ja eigentlich bei einer genauen Einhaltung der vorgaben nicht möglich gewesen wäre!!! Sie sind wochenlang unterwegs ohne jegliche Entlohnung! Vergessen?

Ihnen steht der jeweilige Mindestlohn der Länder zu, in denen sie bei Kabotage -Fahrten eingesetzt worden sind! Staatsversagen vom Feinsten! Oder gewollt?

 

 Des Weiteren lehnen wir den Intermodualen – Transport mit den Sonderregelungen wie er jetzt besteht generell  ab.

Jedem der die negativen Auswirkungen dieser Transportgenehmigungen unbekannt sind, empfehlen wir beispielsweise sich zum Bahnhof Köln -Eifeltor zu besuchen.

Beide Arten des oben aufgeführten Straßentransports führt zu erheblichen negativen Auswirkungen für einen Fairen Wettbewerb. Und in beiden Fällen treten diese mit den einhergehenden Negativen Erscheinungen gegen die legitimen Interessen der Arbeitnehmer in Erscheinung.

Warum stellen etwa die Reporter der Presse nie die oben aufgeführten Fragen an die streikenden Fahrer diese Speditionen aus den Nachbarländern. Diese Frage würden wir gerne einmal beantwortet bekommen.

                                                                                                                                          , Und dass im Besonderen in erheblichen Maßen gegen die Deutschen Marktteilnehmer und ihrem Personal, also gegen die Interessen unserer Mitglieder!

Wir haben die Hoffnung das wir hier einmal einen Denkanstoß für die Realität aufgezeigt zu haben!

V.i.S.d.P.: R.Aßmann und eure Kollegen des Fachausschuss

Eure zuverlässige GTL

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