Leiharbeit und das EU- Recht
von Reinhard Assmann (Kommentare: 0)
Leiharbeit ist immer noch für viele Menschen ein unappetitliches Thema. In diesen zugrunde liegenden Fall der vor dem Europäischen Gerichtsurteil landete ging es um dieses Thema.
Der Hintergrund stellte sich wie folgt dar. Es war ein Arbeitnehmer, der beim Daimler 55 Monate lang beschäftigt gewesen war. Und das im Zeitraum von 2014 bis 2019 und verlangte nun fest eingestellt zu werden.Der am Ende angerufene EuGH stellte zwar fest, dass es durchaus missbräuchlich sein kann, dass ein Arbeitnehmer jahrelang auf demselben Arbeitsplatz eingesetzt worden ist, es müssten aber auch sämtliche relevanten gegebenen Umstände und das sind alle Besonderheiten in der Branche und der vorliegenden nationalen Regelungen berücksichtigt werden.
Und nach deutschem Recht gilt für eine Beschäftigung beim selben oder gleichen Entleiher seit dem Jahr 2017 eine Frist von 18 Monaten, die über einen Tarifvertrag jedoch aber ausgeweitet werden kann.
Das erfreut nicht alle Arbeitnehmer aber alle beteiligten Arbeitgeber und Zeitarbeitsunternehmen. Wenn man nun auch noch zur Kenntnis nimmt das z.B. eine vordergründige Gewerkschaft in Bremerhaven eine eigene Zeitarbeitsfirma betreibt und dann den TV organisiert bekommt das „Geschmäckle“ für so machen Betroffenen. Denn durch diese „Hintertür“ können diese dafür Sorgen das ihnen selbst über ihre eigenen Zeitarbeitsfirma die gebundenen Arbeitskräfte so schnell nicht ausgehen oder sehen wir das zu Schwarz? Also aufgepasst wo man sich Organisiert!Wenn man nun bedenkt das in den vergangenen Jahren in etwa 830 000 Menschen in der Zeitarbeit zu verorten sind ist das keine Minderheit! Übrigens sind die meisten Zeitarbeit Arbeitnehmer in der Lagerwirtschaft bekanntlich tätig und stellen 30 % folgend von der Metallindustrie mit 20 %.
Quelle: Europäischer Gerichtshof, EuGH
Urteil vom 17.03.2022, Az. C -232/20
Man sollte als Arbeitnehmer sich schon genauer ansehen wo man sich Organisiert finden wir jedenfalls. Interessant sind ebenso die Argumente des EuGH, denn sie sagen dass die Gesetze des Landes Vorrang haben. Frage wir einmal, gilt das nur in dieser Angelegenheit oder auch in anderen?