Ja wir haben das 50. Lebensjahr erreicht.

von Ralf Vüllings (Kommentare: 0)

Sobald wir als Arbeitnehmer das 50 Lebensjahr überschritten haben ändern sich im Arbeitsrecht einige Entscheidende Dinge zu deinen Gunsten, die du wissen solltest!

An erster Stelle ist hier dein Kündigungsschutz zu nennen dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG)denn das spielt für den Betroffenen oder der Betroffenen eine wichtige Rolle. Denn besonders ältere Arbeitnehmer genießen einen erweiterten Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen.

Arbeitgeber müssen nach § 1 Abs.2 KSchG soziale Kriterien einhalten wie das Alter, die Dauer der Betriebsangehörigkeit der betroffenen Person, eventuelle Unterhaltspflichten und auch eine Schwerbehinderung ist verpflichtend zu berücksichtigen.

Arbeitnehmer über 50 die trotz alledem Arbeitslos werden, können von längeren Bezugszeiten des sogenannten Arbeitslosengeld I nach § 147 SGB III. profitieren. Zu beachten die Dauer hängt von der Versicherungszeit und dem Lebensalter ab!

Ab 50 Jahre: 15 Monate Arbeitslosengeld I bei mindestens 30 Monaten Versicherungspflicht.

Ab 58 Jahren: 24 Monate Arbeitslosengeld I bei mindestens 48 Monaten Versicherungspflicht.

Steuerliche Vorteile für Arbeitnehmer ab 50

Mit steigendem Alter können viele gesundheitlichen Anwendungen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EstG steuerlich geltend gemacht werden! Etwa die nicht unerheblichen kosten für eine notwendige Gleitsichtbrille die ihr für das Fahren oder auf dem Lager benötigt.

Ganz wichtig für euch!

Wenn ihr als Arbeitnehmer das 64. Lebensjahr vollendet habt, könnt ihr vom Altersentlastungsbetrag nach § 24a EstG. Erheblich profitieren. Denn dieser senkt eure Steuerlast und ist abhängig von eurem zu versteuernden Einkommen.

Höchstbetrag: 1.900 Euro.

Prozentsatz: 17,6 % des Einkommens!

Besonderer Schutz für unsere Schwerbehinderten Kollegen und Kolleginnen.

Hier greift der Kündigungsschutz nach dem SGB IX.

Dieser Personenkreis genießt einen besonderen Kündigungsschutz nach § 168 SB IX. In einem solchen Fall muss der Arbeitgeber vor seiner Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes einholen.

Das bedeutet das ein Arbeitgeber, der eine schwerbehinderte Mitarbeiterin entlassen möchte, nachweisen muss das keine andere mildere Maßnahmen einleiten kann oder andere leichtere Tätigkeiten zur Verfügung stehen.

Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben nach SGB IX. § 208 Anspruch auf in der Regel fünf Tagen zusätzlichen Urlaub.

Wir hoffen euch allen ob als Fahrer oder auf dem Lager aufgezeigt zu haben welche Dinge ihr zu beachten habt. Warum befassen wir hier um dieses auf den ersten Blick so seltsame Thema? Weil der Altersdurchschnitt in beiden Berufsgruppen immer weiter steigt und der Mangel an jungen Nachwuchskräften allgegenwärtig ist.

Wir hoffen euch ein wenig wach gerüttelt zu haben eure zuverlässige Fachgewerkschaft GTL.

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