Gute Frage klare und auch gute Antwort

von Ralf Vüllings (Kommentare: 0)

Immer wieder, wenn wir eure Interessen für und mit euch vor Gericht klären lassen kommt die Frage auf, muss mein Arbeitgeber eigentlich für diese Zeit des Gerichtstermins meinen Lohn weiterbezahle?

Dazu ein klares Ja!

Ihr als Arbeitnehmer habt einen Anspruch auf eure Lohnfortzahlung, wenn ihr unverschuldet und für eine verhältnismäßig kurze Zeit an der Arbeit verhindert seid.

Diese Vergütungsansprüche bleiben bestehen, wenn ihr aus einem persönlichen Grund kurzfristig nicht arbeiten könnt. Dazu zählen unter anderem folgende Gründe:

Familiäre oder auch persönliche Verpflichtungen.

Unabwendbare behördliche oder gerichtliche Termine.

Gesetzliche Ladung zum persönlichen Erscheinen vor Gericht.

Werdet ihr eventuell nach § 141 Abs. 1 ZPO zu einem Gerichtstermin geladen (genau hinschauen), so liegt ein anerkannter Verhinderungsgrund vor. Somit ist euer Arbeitgeber verpflichtet, den euch zustehenden Lohn für die Dauer des Termins weiterzuzahlen.

Welche Bedeutung hat das nun für euch als Arbeitnehmer?

Das Allerwichtigste, keine finanziellen Nachteile, denn euer Arbeitgeber darf den Lohn nicht kürzen, nur weil ihr zu einem Gerichtstermin geladen seid und daran teilnehmt.  

Kein Arbeitsausfall durch eigene Planung zudem müssen wir als Betroffene den Termin nicht in die Freizeit oder unseren Urlaubzeit verlegen oder anrechnen lassen!

Hier kann und darf es auch keine Rechtsstreitigkeiten in einem solchen Fall geben, denn ihr habt einen klaren Anspruch, den er zu erfüllen hat.

Wenn euer Arbeitgeber eine andere Meinung dazu haben sollte und ihr seid Mitglieder der GTL so klären wir das selbstverständlich schnell und erfolgreich für euch.

Zum Punkt unabwendbare behördliche oder gerichtliche Termine folgendes. Gerade ihr als Fahrpersonal mit der Erneuerung eurer Fahrerkarte oder der Fahrerlaubnis, bitte auch diese Zeiten sind von euren Arbeitgebern auch zu entlohnen.

Allzeit gute Fahrt!!! Kommt immer gut Heim wir wollen niemanden vermissen auch niemanden aus der Dispo aus der Werkstatt oder der Lagerhaltung!!

Eure Fachgewerkschaft GTL.

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