Es kann jeden Treffen.
von Reinhard Assmann (Kommentare: 0)
Ein jeder kann in seinem Leben nun einmal erkranken. Da stellt sich dann zwangsläufig die Frage wie es ist, wenn ich im Arbeitsleben des Öfteren eine Kurzerkrankung erleide? Kann es dann sein das es für mich als Arbeitnehmer schwerwiegende Folgen hat?Zu aller erst, das man wegen Krankheit nicht seinen Arbeitsplatz verlieren kann ist ein Phantom – Märchen das man immer wieder hören kann. Selbst Schwerbehinderte kann man mit der Zustimmung der Behörden entlassen.
Wir müssen feststellen das Grundsätzlich für alle Arbeitnehmer das Kündigungsschutzgesetz gilt! Und das gilt für uns ab dem Zeitpunkt das unser Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und mehr als 10 Mitarbeiter im Betrieb beschäftigt sind. Und das wiederum ist von großer Bedeutung denn möchte vor einem solchen Hintergrund ein Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen, braucht er dafür einen Grund.
Was ist nun aber wenn häufige kurzfristige Erkrankungen beim Arbeitnehmer auftreten und zwar immer mal etwa für einen Tag? Das nennt man dann personenbedingte Gründe.
Wird in einem solchen Fall eine Kündigung damit begründet das die kurzfristigen Krankmeldungen eine störende Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis haben und der Ausfall für den Arbeitgeber nicht im Voraus berechenbar sind kann es zu einer gerechtfertigten Kündigung kommen.Es gilt aber das die gesetzlichen Hürden in einem solchen Fall doch sehr hoch sind. Grundsätzlich gilt, mein Verhalten kann ich schon beeinflussen, die Krankheit, die mich getroffen hat nicht.
Dazu hatte das BAG (Bundesarbeitsgericht) an Voraussetzungen, die zu erfüllen sind genannt.
Der Arbeitgeber muss davon ausgehen, dass sich die häufig aufgetretenen Erkrankungen fortsetzen werden ( negative Prognose).
Die prognostizierten Kurzerkrankungen müssen zu einer erheblichen Beeinträchtigung betrieblicher oder wirtschaftlicher Interessen des Arbeitgebers absehbar führen.Die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen umfassend gegeneinander abgewogen werden. Dazu zählen auch wichtige Faktoren wie das Alter oder auch die Dauer der Betriebsangehörigkeit des Arbeitnehmers.
Wichtig bei der Abwägung ist auch, ob vielleicht die Arbeit im Betrieb etwas mit der aufgetretenen Krankheit zu tun hat. Das kann etwa Krankheit durch Staub usw. sein.
Nur wenn alle diese Vorgaben erfüllt sind und beachtet worden sind kann der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen.
Wir wünschen euch allen Gesundheit und nicht eine solche Belastung und werden euch sofern ihr als Mitglieder in unserer Fachgewerkschaft damit konfrontiert sein mit unserer Rechtsabteilung an eurer Seite stehen.