CGB-Pressemitteilung vom 27.Juni 2022
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100 JAHRE ARBEITNEHMERKAMMERN IM LANDE BREMEN CGB FORDERT DIE ERRICHTUNG VON ARBEITNEHMERKAMMERN IN ALLEN BUNDESLÄNDERN
Der Bremer CGB nimmt den heutigen Jubiläumsempfang der Arbeitnehmerkammer Bremen zum Anlass, seine Forderung nach der Errichtung von Arbeitnehmerkammern in allen Bundesländern zu wiederholen und zu bekräftigen. Bislang gibt es in Deutschland nur in Bremen und im Saarland Arbeitnehmerkammern, wo sie hervorragende Arbeit leisten.
Der CGB bedankt sich beim scheidenden Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen Ingo Schierenbeck und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die langjährige gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit, deren Fortsetzung dessen Nachfolger Peer Rosenthal dem CGB-Landesvorsitzenden Peter Rudolph bereits schriftlich zugesichert hat.
Rudolph, der die christlichen Gewerkschaften 12 Jahre, bis Dezember 2020, in der Vollversammlung der Kammer vertreten hat: „Die Arbeitnehmerkammer Bremen ist die unabhängige und überparteiliche Interessensvertretung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bremen und Bremerhaven. Gerade in einer Zeit, in der immer weniger Beschäftigte gewerkschaftlich organisiert sind und auf eine tarifliche Absicherung ihrer Einkommen und Arbeitsbedingungen vertrauen können, bedarf es eines solchen Pendants zu den mächtigen Wirtschaftskammern wie Handels- und Handwerkskammer. Es ist für mich daher unverständlich, wenn sich noch immer Parlamentarier und selbst führende Gewerkschafter gegen die Errichtung weiterer Arbeitnehmerkammern sträuben und dabei zum Teil verfassungsrechtliche Bedenken anführen. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht bereits am 18.12.1974 festgestellt, dass die Gesetze der Länder Bremen und Saarland über die Errichtung von Arbeitnehmerkammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Pflichtzugehörigkeit aller Arbeitnehmer mit dem Grundgesetz vereinbar sind.“
Arbeitnehmerkammern sind aus Sicht des CGB auch keine von Gewerkschaften zu fürchtende Konkurrenz. Die Verhältnisse in Bremen wie auch im Saarland belegen, dass die abhängig Beschäftigten Arbeitnehmerkammern nicht als Ersatz für Gewerkschaften sehen. In beiden Ländern ist trotz langjährig bestehender Kammern der gewerkschaftliche Organisationsgrad höher als im Bundesdurchschnitt.
Wichtig ist für den CGB, dass die Arbeitnehmerkammern selbst ihre Aufgabe als Interessensvertretung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ernst nehmen und sich nicht als verlängerter Arm der Gewerkschaften missbrauchen lassen. Gewerkschaftspluralismus, wie er Dank des CGB und seiner Mitgliedsverbände in der Vollversammlung und in den Ausschüssen der Arbeitnehmerkammer Bremen besteht, ist deshalb unabdingbar und notwendig. Auch dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits vor Jahren bestätigt, in dem es 1985 auf Antrag des CGB Teile des damaligen Gesetz über die Arbeitnehmerkammern im Lande Bremen für nichtig erklärte. Wie das höchste deutsche Gericht seinerzeit feststellte, gelten die Grundsätze, die es zur Chancengleichheit der Wahlbewerber bei allgemeinen politischen Wahlen entwickelt hat, auch bei Wahlen im Arbeits- und Sozialwesen, jedenfalls dann, wenn der Gesetzgeber für alle Arbeitnehmer die Zwangsmitgliedschaft in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts anordnet und das Vertretungsorgan in unmittelbarer Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt wird.
Als Ansprechpartner für diese Pressemitteilung steht Ihnen bei Bedarf der CGB-Landesvorsitzende Peter Rudolph unter der Mobilfunknummer 0178-71 95 570 zur Verfügung.