Auffahren und Drängeln im Straßenverkehr
von Ralf Vüllings (Kommentare: 0)
Fährt ein Fahrer hartnäckig und aggressive äußerst dicht auf ein anders Fahrzeug auf und betätigt dabei zusätzlich die Lichthupe sowie die Hupe, so rechtfertigt dieses Verhalten zur Anordnung eines MPU-Gutachtens! Denn ein solches Verhalten lässt darauf schließen, dass der Fahrer für die Verkehrssicherheit gefährlich ist!
In diesem zugrunde liegenden Fall lag ein Verhalten eines Autofahrers vor wie es oben beschrieben ist. Sein Pech war, dass das Fahrzeug vor ihm eine Zivilstreife war. Auf einer etwa 550 m langen Strecke fuhr er an einem Nachmittag so dicht auf, dass die Zivilstreife das Kennzeichen des auffahrenden PKW und dessen Kühlergrill nicht mehr im Rückspiegel zu erkennen war. Das Amtsgericht in Augsburg verurteilte den PKW – Fahrer wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe und ordnete die zuständige Behörde die Beibringung eines medizinisch – psychologischen – Gutachtens an.
Da der PKW-Fahrer dieser Aufforderung zur MPU nicht nachkam, entzog ihm die Behörde seine Fahrerlaubnis. Den dagegen gerichteten Eilantrag lehnte das Gericht in Augsburg ab.
So musste sich der Verwaltungsgerichtshof in München mit dem Fall auseinandersetzen und bestätigte in folge die vorherige Entscheidung. Die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der fehlenden Vorlage eines MPU-Gutachtens ist rechtmäßig! Die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 Nr. 5 FeV seien erfüllt.
Der bei Teilnahme am Straßenverkehr begangene Nötigungsversuch sei durch Hartnäckigkeit und konkret gefährliches Handeln gekennzeichnet gewesen.
Quelle: Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 28.10.2021 – 11 CS 21/ 2148
Hier handelt es sich um PKW – Fahrer die völlig aus der Reihe fallen. Lasst euch selbst nicht von solchen Fahrern provozieren und ahmt es selbst auf keinen Falle nach.
Kommt stehts Gesund wieder an euren Heimatort an, dass wünscht euch eure GTL.